Mietminderung in der Bauphase

Zusammenfassung:

  • Bauverein gewährt für 2 Monate (Kernbauphase) jeweils 20% Mietnachlass, und 10% für alle übrigen Monate mit Bautätigkeit (ca. 4-6 Monate).
  • Insgesamt ergibt sich ein Nachlass von maximal einer Monatsmiete.

ACHTUNG: Nur MieterInnen, die ein möglichst vollständiges Beeinträchtigungs-Tagebuch führen, können später gegenüber dem BV eine ggf. höhere Mietminderung durchsetzen.

Die Beeinträchtigungen sind für die Ermittlung der Mietminderung auch dann maßgeblich, wenn man selbst zu der betreffenden Zeit gar nicht zu Hause (sondern z.B. auf der Arbeit) war. Es kann hilfreich sein, sich hierfür mit Nachbarn abzustimmen, so dass alle am Ende ein möglichst vollständiges Tagebuch haben. Grundsätzlich müssen aber individuelle Tagebücher angefertigt, die die individuelle Beeinträchtigungen für den Einzelnen/die Einzelne dokumentiert.

Offenbar um eine Welle von Auseinandersetzungen zu vermeiden, kündigt der BV zwar bereits in der Ankündigung der Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an, dass eine Mietminderung gewährt wird (hierzu gibt es ja ohnehin die gesetzliche Verpflichtung). Jedoch wird die Höhe derselben nicht genannt.

Bei den Anwohnern im Spessartring (und ersten Anwohnern am oberen Rhönring) wurden die Bauarbeiten inzwischen abgeschlossen und es wurden Mietminderungen zugestanden. Der BV hat den Bewohnern von sich aus folgende Mietminderungen zuerkannt:

  • 20% für die Kernzeit der Bauarbeiten, die normalerweise mit 2 Monaten veranschlagt wird. 20% erscheinen hier recht gering, angesichts der Tatsache, dass die Wohnung durch den massiven Baulärm über Wochen faktisch nicht bewohnbar ist – von den sonstigen gesundheitsschädlichen Einwirkungen ganz zu schweigen.
  • 10% für alle weiteren Monate der Bautätigkeit, in denen von einer geringeren Belastung auszugehen ist.

Insgesamt ergibt sich so eine Mietminderungszahlung von beispielsweise 2 Monate zu je 20%, sowie weitere fünf Monate zu je 10%, also insgesamt 90% einer Monatswarmmiete. Gemittelt über die 7 Monate entspricht das 13%.

Eine womöglich berechtigte, höhere Forderung kann nur stellen, wer ein entsprechendes Beeinträchtigungs-Tagebuch geführt hat. In diesem sollten alle Beeinträchtigungen möglichst exakt dokumentiert werden, also mit Start- und Endzeit, sowie einer möglichst exakten Beschreibung der Schwere der Beeinträchtigung. Das Tagebuch sollte möglichst um zahlreiche Bild- und Tonaufnahmen ergänzt werden.

Es folgt eine (wohl unvollständige) Liste von möglichen Beeinträchtigungen:

  • Lärm.
  • Weniger Tageslicht durch das Gerüst, insbesondere wenn das Gerüst verhüllt ist. Dabei sind natürlich auch die Werbetransparente zu berücksichtigen, der der BV am Gerüst befestigt!
  • Höhere Einbruchsgefahr über das Gerüst, sowie durch den Umstand, dass die Haustüren meist über Monate offenstehen, teilweise Tag und Nacht.
  • Versperrung/Nichbenutzbarkeit von Haustür, Wohnungstür, Treppenhaus oder Keller.
  • Nichtbenutzbarkeit von Fahrradkeller und/oder Fahrradabstellplätzen im Außenbereich.
  • Zerstörung/Nichtbenutzbarkeit von Grünanlagen wie z.B. Blumenbeete oder der Wiese hinter dem Haus.
  • Versperrung des Zugangs zum Haus, z.B. Zugang nur über Umweg (z.B. über Hintereingang zum Grundstück).
  • Verschmutzungen in der eigenen Wohnung.
  • Gesundheitsgefährdendes Eindringen von Feinstaub in die Wohnung durch eine unzureichende bzw. nicht vorhandene Abschirmung (so geschehen z.B. am Spessartring 4+6) – neben der Protokollierung sollte hier im akuten Falle umgehend die Bauleitung bzw. die Polizei verständigt werden, damit die Baustelle vorübergehend stillgelegt werden kann, bis die Gefährdung abgestellt ist.
  • Schimmelbildung durch von außen mit Folien über Wochen versiegelte Fenster, insbesondere von Küche und Bad. Auch hier ggf. umgehend die Bauleitung verständigen.
  • Erhebliche Verschmutzung von Eingangsbereich und Treppenhaus.
  • Baubedingter Ausfall von Heizung/Warmwasser, Strom, Telefonie/Internet.
  • Im Winter ggf. das Erfordernis von zusätzlichem Heizen, z.B. wenn die Außenwände vom Putz befreit wurden.